Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhaus Meerzeit


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Vermieter
Heinrich Tegtmeier für das Ferienhaus Meerzeit gelten für die gesamten Vermietungsgeschäfte mit Mietern (Urlaubern).

1. Vertragsabschluss
1.1 Ein Reservierungsauftrag kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Mit der Unterschrift des Mieters unter den Mietvertrag wird die Buchung rechtsverbindlich.
1.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Mietvertrag aufgeführten Personen steht der Mieter ein.
1.3 Falls die Reservierung Abweichungen von der Anmeldung enthält, erkennt der Mieter dieses Angebot mit
seiner Unterschrift unter dem Mietvertrag an.
1.4 Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl bewohnt werden.

2. Bezahlung
2.1 Währung: Euro.
2.2 Bei Vertragsabschluss leistet der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten Mietpreises.
2.3 Der restliche Mietpreis wird 4 Wochen vor Anreise des Mieters fällig. Bei Buchungen unter vier Wochen ist
eine Zahlung des gesamten Mietpreises, nach Zugang des Mietvertrages, zu leisten.
2.4 Die Kurtaxe ist mit dem Mietpreis 4 Wochen vor Anreise des Mieters zu zahlen.
2.5 Wenn der Mieter bis zum Reiseantritt den Mietpreis nicht vollständig bezahlt hat, gilt dies als Rücktritt. Der
Vermieter kann dann als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr (siehe 5.) verlangen.
2.6 Die Kaution ist vor Ort beim Hausservice in bar abzuführen und wird nach ordnungsgemäßer Übergabe vom
Hausservice zurückerstattet.

3. Leistungen
3.1 Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich die Angaben und Preise des
Mietvertrags maßgebend.
3.2 Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjekts sowie die Nutzung der dazugehörigen Außenanlagen
und des Inventars.
3.3 Handtücher für den persönlichen Bedarf sind mitzubringen, können aber gegen Gebühr ausgeliehen werden.
Ausgenommen sind Strandtücher.

4. Hausordnung
Beim Verlassen des Ferienobjekts sollte der Mieter alle Fenster und Außentüren schließen, oder in Kippstellung
bringen. Besonders im Winter bittet der Vermieter den Mieter, für ausreichende Lüftung zu sorgen. Fahrräder,
Kinderwagen und ähnliche Gegenstände sollten in dem dafür vorgesehenen Gartenhaus gelagert werden. Der
Vermieter hat beim Verlassen des Hauses auf die Beleuchtung zu achten. Besonders das Ceranfeld und
Backofen in der Küche sollten überprüft werden.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzmieter
5.1 Ein Vertragsrücktritt vor Reisebeginn kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Vermieter.
5.2 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder nimmt er das Ferienhaus ohne Rücktrittserklärung nicht in Anspruch,
so kann der Vermieter die folgenden Rücktrittsgebühren verlangen:
- bis zum 45. Tag vor Anreise 20%
- bis zum 30. Tag vor Anreise 35%
- bis zum 14. Tag vor Anreise 50%
- bis zum 1. Tag vor Anreise 80%
Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 90%.
5.3 Gelingt es dem Vermieter oder Mieter, einen Ersatzmieter für denselben Zeitraum und zu denselben
Bedingungen zu finden, so wird eine Umbuchungsgebühr von € 26,00 an den Vermieter berechnet.
5.4 Bis zum Mietbeginn kann der Vermieter verlangen, dass eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus
dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Mitteilung an den Vermieter (Umbuchung).
5.5 Mit der Bestätigung der Teilnehmeränderung durch den Vermieter tritt der Ersatzmieter in die Rechte und
Pflichten aus dem Mietvertrag ein.
5.6 Eine Reiserücktrittsversicherung wird vom Vermieter empfohlen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
6.1 Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder eine der
mitreisenden Personen sich trotz Abmahnung durch den Vermieter in störender oder zerstörerischer Weise
verhält und eine Fortsetzung des Mietvertrages dem Vermieter oder anderen Gästen nicht zugemutet werden
kann. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf Miete.
6.2 Die Kündigung des Mietvertrags ist durch den Vermieter möglich, wenn die Durchführung durch höhere Gewalt
(z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer etc.) oder gesetzliche Einschränkungen erheblich
beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. In diesem Fall behält der Vermieter sich das Recht vor den
Mietpreis durch einen Gutschein (einzulösen innerhalb einer gewissen Zeitspanne) zu regulieren.
In Ausnahmefällen kann der Mietpreis auch erstattet werden.
Der Vermieter kann jedoch für erbrachte Leitungen eine angemessene Entschädigung veranlagen.

7. Gewährleistung
7.1. Sollte die Leistung aus dem Mietvertrag vom Vermieter nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so
kann der Mieter innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen.
7.2 Wenn der Vermieter keine Abhilfe schaffen kann, besteht die Möglichkeit einer einvernehmlichen
Mietminderung. Beanstandungen von technischen Störungen oder Schäden am Installationssystem sollten dem
Vermieter sogleich gemeldet werden.
7.3 Wird der Aufenthalt des Mieters infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Mieter schriftlich kündigen. Der Mieter schuldet
dem Vermieter den Mietpreis für die bereits in Anspruch genommenen Leistungen.

8. Haftung
8.1 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche
Bereitstellung des Mietobjekts. Die vertragliche Haftung auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
insgesamt den dreifachen Mietpreis beschränkt.
8.2 Der Unterzeichnende des Mietvertrags haftet dem Vermieter gegenüber für die pflegliche Behandlung des
Ferienhauses und eventuellen Sachschäden.

9. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche aus dem Mietvertrag, die nicht vor Ort erfüllt werden konnten, sind innerhalb von 14 Tagen nach
dem vertraglich vereinbarten Mietende gegenüber dem Vermieter geltend zu machen, andernfalls erlöschen
sie. Die Anspruchsanmeldung sollte im Interesse des Mieters unbedingt schriftlich erfolgen.

10. Übernahme und Nutzung des Ferienhauses
10.1 Das Ferienhaus kann vom Mieter am Anreisetag zwischen 15.00 und 18.00 Uhr übernommen werden.
Außerhalb dieser Zeit ist eine Anreise nach vorheriger Vereinbarung möglich. Am Abreisetag ist das Ferienhaus
bis 10.00 Uhr zu räumen. Anreise- und Abreisetag zählen bei der Berechnung der Miete als ein Tag.
10.2 Der Vermieter muss nach der geltenden Satzung der Gemeinde Rerik, für die Zahlung der Kurtaxe Sorge
tragen und wird die Kurtaxe mit dem Mietpreis einziehen und an die Gemeinde weiterleiten.
10.3 Das Ferienhaus ist aufgeräumt zu hinterlassen. Reinigungsgeräte sind vorhanden. Die Endreinigung wird vom
Vermieter vorgenommen. Falls Verschmutzungen von mehr als im üblichen Maß eingetreten sind, wird eine
zusätzliche Reinigungsgebühr veranschlagt.
10.4 Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden,
Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch
unverschuldete - unverzüglich dem Vermieter des Ferienhauses anzuzeigen. Der Mieter haftet für
Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat.

11. Nutzung des Internetzuganges
11.1 Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung
Der Inhaber gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in seiner Unterkunft (UK) die Mitbenutzung
des betriebenen Internetzugangs Meerzeit über WLAN. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich und wird als
unentgeltliche Serviceleistung des UK gewährt. Dem Gast ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung des
Internetnetzwerks zu gestatten. Der Betrieb des WLANs kann durch den Inhaber jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise eingestellt werden.
Weitere Mitbenutzer können durch ihn zugelassen werden. Der Inhaber kann den Zugang des Gasts ganz,
teilweise oder zeitweise beschränken oder ausschließen. Nach eigenem Ermessen und jederzeit kann der
Inhaber den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN sperren (z.B. gewaltverherrlichende,
pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
11.2 Hinweise zu Gefahren der Nutzung des Internetnetzwerks
Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass der unter Nutzung des Internetnetzwerks hergestellte Datenverkehr
unter Umständen unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen
werden. Das Internetnetzwerk ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen
keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schädliche Software (Viren,
Trojaner, Würmer oder Ähnliches) enthalten. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr
besteht, dass schädliche Software bei der Nutzung des Internetnetzwerks auf das Endgerät gelangen kann. Die
Nutzung des Internetnetzwerks erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts.
11.3. Zugangsdaten
Der Inhaber behält sich das Recht vor, jederzeit Zugangsdaten ändern zu dürfen. Alle zur Verfügung gestellten
Zugangsdaten (Benutzernamen, WPA-Schlüssel, Passwörter, Zeichenkombinationen) sind nur zum
persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gast ist
verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Für die über das vom
Inhaber der Unterkunft zur Verfügung gestellte Internetnetzwerk übermittelten Daten, die darüber in Anspruch
genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst
verantwortlich. Der Gast verpflichtet sich insbesondere:
- das Internetnetzwerk weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen
Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich
machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- und das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen
Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Inhaber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen
Verwendung des Internetnetzwerks durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden
Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte,
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Veränderungen der Schriftform.



nach oben


 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos